Abschlussprüfung der Akademie:
Die Abschlussprüfung des ExpressKurs Augenoptik wird durchgeführt in Teil 1 Schriftliche Prüfung, Teil 2 Praktische Prüfung und Teil 3 Mündliche Prüfung. Die Abschlussprüfung richtet sich in den Teilen 1, 2 und 3 jeweils Abschnitt A nach der Meisterprüfungsordnung / BGBL II Nr. 27/2003 und in Abschnitt B nach der Prüfungsordnung / BGBL II Nr. 127/2003.
Der ExpressKurs Augenoptik schliesst nach bestandener Abschlussprüfung mit dem Zertifikat Meister in Augenoptik und Kontaktlinsenoptik der Akademie für Augenoptik und Optometrie by Dusek und Koller OG ab.
Teil 1 Schriftliche Prüfung
Die Aufgabenstellung der schriftlichen Prüfung der Akademie für Augenoptik und Optometrie erfolgt auf höherem fachlichen Niveau um die Anforderungen, die an eine Augenoptikerin oder einen Augenoptiker zu stellen sind, nachweisen zu können und hat die fachlich und betrieblich notwendigen Kenntnisse aus den Bereichen im Gewerbe Augenoptik wie folgt einzubeziehen:
Abschnitt A (7 Stunden)
- Geometrische Optik
- Physikalische Optik
- Allgemeine Anatomie
- Augenkunde und Physiologische Optik
- Anatomie des Auges
- Physiologie des Auges
- Pathologie des Auges
- Die Sehfunktion
- Gesichtsfelder
- Sehpigmente und Funktionen der Netzhaut
- Hell- und Dunkeladaptation
- Empfindlichkeitskurven
- Nachbilder
- Ferry-Porter ́sches Gesetz
- Akkommodation, Theorien, Altersverlauf
- Formen und Arten der Sehschärfe
- Sehfunktionen im Straßenverkehr
- Binokulare Sehmechanismen
- Konvergenzmechanismen
- Theorien des Farbensehens
- Neurale Mechanismen in der Netzhaut und den Bahnen
- Optische Täuschungen
- Anomalien des vorderen Augenabschnittes
- Pupillenreflexe
- Degenerative Erscheinungen im vorderen Augenabschnitt
- Der intraokulare Druck und seine Veränderungen
- Heterophorien und Strabismus
- Anomalien des Farbensehens
- Anomale Veränderungen des Gesichtsfeldes
- Instrumentenkunde
- Teleskope, Mikroskope und Lupen, Kollimatoren, Kondensoren
- Aufbau und Strahlengang von Lupensystemen
- Aufbau und Strahlengang von Fernrohrsystemen
- Allgemeine Kenndaten von optischen Systemen
- Optische Instrumente zur objektiven Brillenglasbestimmung, Optometer, Refraktometer, Skiaskope, Ophthalmoskope, das Prinzip der Spaltlampe,
- Geräte zur subjektiven Brillenglasbestimmung, Probiergläserkasten, Kreuzzylinder, Phoropter - Geräte zum monokularen und binokularen Abgleichen
- Optotypen
- Sehprobentafel und Sehzeichenprojektor
- Messgeräte zur Bestimmung physikalischer und technischer Größen und deren Anwendung
- Meteorologische Geräte
- Material- und Werkzeugtechnologie
- Brillenkunde
- Konstruktionsmerkmale von Brillenfassungen
- Wirkung und Arten von sphärischen, torischen, prismatischen, bifocalen und multifokalen Brillengläsern
- Eigenvergrößerung von Brillengläsern
- Vergütung und Beschichtung optischer Flächen
- Messung und Normierung von Brillenfassungen
- Bestimmung der anatomischen, optischen und kosmetischen Voraussetzungen zur Anpassung von Sehbehelfen
- Psychologische Beratung von Brillenträgern
- Refraktion
- Das schematische Auge
- Die Fehlsichtigkeit und ihre Korrektion
- Die Alterssichtigkeit und ihr Ausgleich
- Hornhautrefraktion
- Gesamtrefraktion
- Theorie der Brillenglasbestimmung
- Methodik der objektiven Refraktionsbestimmung
- Methodik des subjektiven Ermittelns der Korrektionsgläser bei sphärischen, astigmatischen und Winkelfehlsichtigkeiten sowie bei Presbyopie
- Abgleichverfahren
- Bestimmung der Akkommodationsbreite
- Methodik der Inspektion
- Bestimmung von Phorien
- Orthoptik
-
Fachkalkulation
- Fachliche Sondervorschriften gesundheitsrechtliche Vorschriften.
Und die fachlich und betrieblich notwendigen Kenntnisse aus den Bereichen im Gewerbe Kontaktlinsenoptiker wie folgt einzubeziehen:
Abschnitt B (5 Stunden)
- Fachliche Kundenberatung (insbesonere Anpassung der Kontaktlinse und die versorgungsmäßige Betreuung von Kontaktlinsenträern)
- Anatomie und Physiologie des Auges
- Pathologie des Auges
- Optik des Auges und der Kontaktlinsen
- Hygiene
- Sterilisation
- Desinfektion
- Technische und angewandte Mathematik
- Fachkalkulation
Teil 2 Praktische Prüfung
Abschnitt A (8 Stunden)
Teil 2 Abschnitt A hat eine projektartige, an den betrieblichen Abläufen orientierte Aufgabe zu den folgenden Bereichen zu stellen, die gegenüber dem Niveau der Lehrabschlussprüfung den Nachweis einer meisterlichen Leistung ermöglicht.
- Bedarfserhebung beim Kunden, Kundenberatung und Verkaufsgespräch
- Bestimmung und Erklärung der Refraktion der Augen nach sämtlichen dem Stand der Wissenschaft und Technik entsprechenden Methoden; unter anderem die
- Anamnese und Dokumentation
- subjektive Refraktion
- objektive Refraktion
- Winkelfehlsichtigkeit motorisch und sensorisch kompensiert
- Nahrefraktion
- Arbeitsplatzoptometrie
- Dämmerungs- und Nachtmyopie
- vergrößernde Sehhilfen
- Durchführung von Screening-Maßnahme wie z.B. freie Sehschärfe, Binokularsehen, Farbsehen, Tonometrie, Perimetrie, Ophthalmoskopie, Kontrastsehschärfe, Nyktometrie, Blendempfindlichkeit, dynamische Sehschärfe
- Akkommodationsbreitenbestimmung
- Bestimmen und Auswählen der Brillengläser und Brillenfassung nach optischen, anatomischen und ästhetischen Gesichtspunkten
- Messen des Augenabstandes und der Scheitelabstände
- Ausführung von Sehbehelfen nach eigenen und fremden Verordnungen
- Bestimmung und Erklärung der Refraktion der Augen nach sämtlichen dem Stand der Wissenschaft und Technik entsprechenden Methoden; unter anderem die
- Planung und Organisation
- Anwenden und Justieren der zur Augenglasbestimmung notwendigen optischen Geräte und Hilfsmittel,
- Anwendung der Geräte und Hilfsmittel zum Bestimmen der Anpassmaßnahmen,
- Anpassen von Spezialbrillen
- Anfertigen von Fassungsteilen
- Einarbeiten von Gläsern in Kunststoff- und Metallfassungen
- Durchführung und Endkontrolle
- Begründung der getroffenen Maßnahmen
- Vornahme einschlägiger Berechnungen
- Abfassen von Berichten über die Messergebnisse
Abschnitt B (1 Stunde)
Teil 2 Abschnitt B besteht aus einer projektartigen, an den betrieblichen Abläufen im Gewerbe Kontaktlinsenoptiker orientierten Aufgabe zu den folgenden Gegenständen zu enthalten:
- Arbeiten an der Kontaktlinsen
- Anpassung von Kontaktlinsen an einen Probanden
- Hygiene, Sterilisation, Desinfektion,
- Versorgungsmäßige Betreuung und umfassende Information von Kontaktlinsenträgern
Teil 3 Mündliche Prüfung
Abschnitt A (1 Stunde)
Teil 3 Abschnitt A hat eine projektartige, an den betrieblichen Abläufen orientierte Aufgabe zu den folgenden 3 Fachgebieten zu stellen, die gegenüber dem Niveau der Lehrabschlussprüfung den Nachweis einer meisterlichen Leistung ermöglicht.
- Geometrische und physikalische Optik
- Grundkenntnisse der Anatomie und der Physiologie
- Grundkenntnisse der Pathologie
- Beurteilung von Messergebnissen von Sehtestgeräten
- Brillenkunde
- Arbeitsplatzergonomie und –optometrie
- Technologie
- Sicherheitsvorschriften
- Schutzmaßnahmen
- Unfallverhütung
- einschlägige Umweltschutz- und Entsorgungsmaßnahmen
- Planung
- Arbeitsvorbereitung und Werkstätteneinteilung
- Geometrische und physikalische Optik
- Augenkunde und physiologische Optik
- Instrumentenkunde
- fachliche Kundenberatung und Brillenkunde
- Sicherheitsmanagement
- Arbeitsplatzevaluierung
- Gesundheitsrechliche Vorschriften
- einschlägige gesetzliche Bestimmungen
- Qualitätsmanagement
- Brillentechnologie
- Refraktion
- Material- und Werkzeugtechnologie
- NOMRMEN und sonstige technische Richtlinien (RAL-Richtlinien)
Abschnitt B (1 Stunde)
Teil 3 Abschnitt B hat eine projektartige, an den betrieblichen Abläufen orientierte Aufgabe im Gewerbe Kontaktlinsenoptiker zu den folgenden 3 Gegenständen zu umfassen:
- Planung
- Fachliche Kundenberatung insbesondere Anpassung von Kontaktlinsen
- Versorgungsmäßige Betreuung von Kontaktlinsenträgern
- Sicherheitsmanagement
- Anatomie und Physiologie des Auges
- Pathologie des Auges
- Optik des Auges und der Kontaktlinsen
- Qualitätsmanagement
- Hygiene
- Sterilisation und Desinfektion